Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parken 53 GmbH


Geltung und Vertragsabschlüsse

Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Parken 53 GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Parken 53 GmbH nicht an, es sei denn, die Parken 53 GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Parken 53 GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote der Parken 53 GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn die Parken 53 GmbH die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.

Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen der Parken 53 GmbH und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Parken 53 GmbH sind - soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund  Vertretungsberechtigter  Organstellung  oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhaltes zu treffen.
Mietvertrag und Shuttle-Service

Die Parken 53 GmbH bietet Kunden die Möglichkeit, ihren PKW in dem von der Parken 53 GmbH betriebenen Parkbetrieb am Kieshecker Weg 116, 40468 Düsseldorf gegen Entgelt abzustellen und den von der Parken 53 GmbH eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf (Terminal B/C) hin und zurück kostenfrei zu nutzen. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch die Parken 53 GmbH kommt zwischen dem Kunden und der Parken 53 GmbH ein Mietvertrag zustande.  Die Abmessungen des PKW dürfen 5 m Länge, 1,95 m Breite, 2,20 m Höhe nicht überschreiten; bei größeren PKW wird ein Aufschlag in Höhe von 50% erhoben; entsprechende Buchungen können nur telefonisch erfolgen, da Voraussetzung für das Zustandekommen des Mietvertrages ist, dass ein entsprechend großer Parkplatz für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht.

Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Die Parken 53 GmbH übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

Die Parken 53 GmbH ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, es sei denn es handelt sich um eine Dauermiete, so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.

Die Parken 53 GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Die Parken 53 GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von der Parken 53 GmbH bleiben hiervon unberührt.

Insbesondere ist die Parken 53 GmbH berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände der Parken 53 GmbH auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände der Parken 53 GmbH gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter der Parken 53 GmbH jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere in Hinblick auf das ungehinderte Ein und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Parken 53 GmbH ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.

Die Parken 53 GmbH ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Parken 53 GmbH ohne ausdrückliche Zustimmung dieser, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Parken 53 GmbH zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Die Parken 53 GmbH ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von der Parken 53 GmbH im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.

Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Parken 53 GmbH besitzt. Auf Verlangen der Parken 53 GmbH, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist die Parken 53 GmbH berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist die Parken 53 GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Das Rauchen auf dem Betriebsgelände der Parken 53 GmbH ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

Shuttle-Service

Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Parken 53 GmbH stellt die Parken 53 GmbH für maximal sieben Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Parken 53 GmbH zum Flughafen Düsseldorf (Terminal B/C) und zurück zur Verfügung. Jede Person muss während der gesamten Shuttle-Fahrt einen Sicherheitsgurt angelegt haben; Kinder im Kindersitz gesichert werden (ohne besondere Aufforderung durch die Parken 53 GmbH); für Schäden übernimmt die Parken 53 GmbH ansonsten keine Haftung.

Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zur Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Die Parken 53 GmbH ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.

In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.

Die Parken 53 GmbH behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 10 Minuten) Verzögerungen eintreten.

Die Beförderung zum Flughafen Düsseldorf erfolgt in der Regel zum Abflug Terminal B/C.
Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Die Parken 53 GmbH haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit bei der Parken 53 GmbH den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Parken 53 GmbH seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von der Parken 53 GmbH verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.

Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf zum Betriebsgelände der Parken 53 GmbH erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat die Parken 53 GmbH nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Die Parken 53 GmbH wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.

Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist die Parken 53 GmbH berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.

Auf Wunsch stellt die Parken 53 GmbH Sitzerhöhungen zur Verfügung, wenn der Kunde diese sowie die Anzahl der Kinder bei der Buchungsanfrage angibt und die Parken 53 GmbH eine entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an die Parken 53 GmbH zu zahlen.

2. Von der Parken 53 GmbH angegebenen Preise sind Bruttopreise.

3. Für die von der Parken 53 GmbH angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen   Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von der Parken 53 GmbH angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von der Parken 53 GmbH nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an die Parken 53 GmbH verpflichtet.

6. Wenn der Kunde den Parkplatz länger in Anspruch nimmt als ursprünglich gebucht, fallen hierfür Parkgebühren in Höhe von 25,--€ pro Tag an. Der entsprechende Nachzahlungsbetrag ist fällig bei Fahrzeugabholung.


Rücktritt

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit per E-Mail an info@parken53.de von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an die Parken 53 GmbH eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Parken 53 GmbH kein oder einen niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist.

Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Haftung

1. Die Parken 53 GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Parken 53 GmbH bzw. ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung der Parken 53 GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Sollte ein Fahrzeug wegen technischen Defektes nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. 

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt: dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.

4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Parken 53 GmbH ausgeschlossen.

5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände der Parken 53 GmbH verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

6. Der Kunde tritt jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an die Parken 53 GmbH ab, soweit der Parken 53 GmbH ein Schaden entstanden ist.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Parken 53 GmbH in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Düsseldorf, 6. Februar 2019